Mehr Mutterschutz für Selbständige und Gründerinnen
Für Arbeitnehmerinnen ist es selbstverständlich, dass sie von Beginn der Schwangerschaft an besonderen Schutz genießen – spätestens seit der Verabschiedung des bundesweit einheitlichen Mutterschutzgesetzes von 1952. Aber: Was ist mit Gründerinnen und Selbständigen?
Das Alter, in dem heutzutage Unternehmen gegründet werden, liegt häufig genau in der Altersspanne der Familiengründung. Dies gilt insbesondere für innovative Geschäftsideen, von denen wir in Deutschland dringend mehr benötigen, um im internationalen Wettbewerb Schritt halten zu können. Gerade bei Selbständigen im Handwerk, in körpernahen Dienstleistungen oder Betreuungstätigkeiten kann es zu kompletten Ausfällen kommen – schlimmstenfalls zum Betriebsstillstand.
Für uns ist klar: Auch diese für unsere Gesellschaft und Wirtschaft unverzichtbare Gruppe von Gründerinnen und Selbständigen muss unbürokratisch Mutterschaftsgeld erhalten. Ganz gleich, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind.
Auch die Beantragung des Elterngeldes ist für Selbständige alles andere als unkompliziert. Wir müssen das Verfahren dringend an die Lebensrealität der Familien anpassen. Die jetzigen Regelungen sind nicht fair und vor allem: Sie sind nicht zeitgemäß! Eine Neuregelung ist deshalb auch eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir einen Antrag vorgelegt, in dem wir konkrete Vorschläge machen, wie der Gesetzgeber auch Selbständige und Gründerinnen besser unterstützen kann.
Ich bin fest davon überzeugt: Wir müssen es ihnen nicht nur leichter machen, wir müssen sie fördern. Denn was wir als Gesellschaft brauchen, ist mehr von diesem Mut, diesem Engagement und mehr von den Ideen dieser Frauen!
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine Petition der selbständigen Tischlermeisterin Johanna Röh mit dem höchsten Votum "zur Berücksichtigung" bewertet. Ich hoffe, dass das Bundesfamilienministerium nun bald einen Gesetzentwurf vorlegt. Angekündigt wurde er schon oft, passiert ist nichts.
Gestern habe ich zu unserem Antrag im Plenum gesprochen. Meine Rede finden Sie hier.
Vernünftige Haushaltspolitik statt Ampel-Chaos
Die Bundesregierung kommt bei der Haushaltsplanung nicht „in die Pötte“. Am Montag verstrich eine Frist, innerhalb der die Ministerien ihre Einzelpläne für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2023 beim Bundesfinanzminister vorlegen sollten. Das liegt auch daran, dass sich die Ampel – trotz absehbarer Staatseinnahmen von knapp einer Billion Euro – mit der Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse schwertut. Für die notwendigen Einsparungen von 20 Milliarden Euro gibt es aber noch keine Einigung. Dabei ist es für die Handlungsfähigkeit und Verlässlichkeit Deutschlands von zentraler Bedeutung, dass die Aufstellung eines Haushaltsentwurfs jetzt endlich gelingt und die parlamentarische Beratung beginnen kann. Wir fordern deshalb in unserem Leitantrag, dass die Ampel noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen Regierungsentwurf vorlegt, der unter Verzicht auf Steuererhöhungen und Einhaltung der Schuldenbremse echte Prioritäten setzt. Wir werben für ein Bekenntnis zum Zwei-Prozent-Ziel der NATO und sprechen uns für Maßnahmen aus, die zur Überwindung des Wirtschaftsabschwungs, zu langfristiger Preisstabilität sowie zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum führen. Die innere Zerrissenheit der Ampel darf nicht die Stabilität des Landes gefährden!
Für eine zuverlässige Arzneimittelversorgung auf dem Land
Es fehlt landesweit an Fiebersäften, Antibiotika, Insulin und Krebsmedikamenten – und die Hilferufe werden immer lauter: Von Eltern, die ihre Kinder stationär im Krankenhaus behandeln lassen müssen, weil Antibiotika fehlen. Aber auch von Ärzten und Apothekern, die sich von der Politik im Stich gelassen fühlen! Das ist auch einer der Gründe für den bundesweiten Apothekerstreik, von dem wir alle auf die eine oder andere Weise betroffen sind.
Passiert ist von Seiten der Bundesregierung herzlich wenig, denn für Gesundheitsminister Lauterbach scheint es „wichtigere“ Themen zu geben. Zum Beispiel Cannabis: Mir liegt ein 94-seitiger Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor, der die Freigabe dieses gefährlichen Suchtmittels an junge Menschen ab 18 Jahren vorsieht. Das ist an Zynismus kaum zu überbieten und ignoriert die drängenden Probleme in diesem Land!
Denn Aussitzen kommt bei diesem Thema nicht in Frage! Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben deshalb eine Aktuelle Stunde über den zunehmenden Medikamentenmangel einberufen, in der wir die Bundesregierung zu entschiedenem Handeln aufrufen. Jetzt müssen alle Kräfte gebündelt werden und die Medikamentenbeschaffung verbessert werden! Außerdem braucht es ein nationales Frühwarnsystem, um auf künftige Lieferengpässe bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln rechtzeitig reagieren zu können.