Bericht aus Berlin vom 17.11.2023

Eigentlich sollten in der gestrigen Bereinigungssitzung die letzten Weichen für den Bundeshaushalt 2024 gestellt werden. Doch seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist vieles ungewiss: Karlsruhe hat am vergangenen Mittwoch den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt und damit ein 60-Milliarden-Euro-Loch in die Finanzplanung der Ampel gerissen.

Noch ist unklar, ob der Bundeshaushalt wie geplant am 1. Dezember beschlossen wird. Weitere Themen der Woche waren das sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ der Ampel – wonach Menschen künftig einmal jährlich ihr Geschlecht per Sprechakt ändern dürfen – meine Rede im Plenum zur Gewalt gegen Frauen sowie der Ampel-Beschluss zur Kürzung des Elterngeldes.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021

Mit einem Paukenschlag hat das Bundesverfassungsgericht an diesem Mittwoch den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 der Ampel-Bundesregierung für verfassungswidrig und nichtig erklärt und damit ein 60-Milliarden-Euro-Loch in den Bundeshaushalt gerissen. Das ist ein Novum in der Geschichte dieser Bundesrepublik und eine handfeste Regierungskrise für diese Chaos-Koalition!

Das Gerichtsurteil ist auch ein großer Erfolg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: 197 Abgeordnete unserer Fraktion haben im April 2022 Klage gegen den Zweien Nachtragshaushalt eingereicht, Karlsruhe ist unserer Argumentation nun voll umfassend gefolgt. Vor allem aber ist diese Entscheidung ein Aufruf zu einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik: Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse wurde gestärkt, und schuldenfinanzierte „Sondervermögen“ werden in dieser Form künftig nicht mehr möglich sein. Das ist eine gute Nachricht für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Land!

In einer Aktuellen Stunde haben wir im Plenum über die Folgen dieses historischen Urteils diskutiert. Für die CDU/CSU-Fraktion ist klar: Das von der Ampel geplante Haushaltsverfahren kann in dieser Form nicht weitergeführt werden! Wir benötigen ein geordnetes und verfassungsmäßiges Verfahren, dass der Tragweite dieses Gerichtsurteils gerecht wird. Ansonsten läuft die Ampel sehenden Auges in den nächsten Verfassungsbruch hinein!

Selbstbestimmungsgesetz

Am Mittwoch wurde im Plenum der Ampel-Entwurf des „Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ kontrovers diskutiert. Mit diesem Vorhaben will die Bundesregierung das Transsexuellengesetz ersetzen und künftig allen Menschen in Deutschland ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag ohne Gutachten oder Beratung per Sprechakt zu ändern – und zwar einmal pro Jahr. Für Minderjährige ab 14 Jahren sollen grundsätzlich die gleichen Regeln gelten. Außerdem will die Ampel mit dem sog. „Offenbarungsverbot“ dafür sorgen, dass eine in schädigender Absicht erfolgte Offenbarung des früheren Geschlechts oder Vornamens mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden kann.

Als Christdemokratin ist für mich klar, dass jeder Mensch das Recht auf ein Leben in Würde und Selbstbestimmung hat. Doch mit diesem Gesetz schlägt die Ampel einen ideologischen Irrweg ein: Denn Geschlecht ist kein „soziales Konstrukt“, sondern Realität. Die völlige Entkopplung des Geschlechts von der Biologie lehne ich ab, ebenso wie die schwerwiegenden gesellschaftlichen Folgen, die ein „Selbstbestimmungsgesetz“ haben würde. Das gilt vor allem für die vielen Frauen, die sich um den Zugang zu geschützten Räumen wie z. B. Frauenhäusern, Toiletten und Saunen sorgen, ebenso wie um den drohenden Missbrauch des Gesetzes beim Frauensport, Frauenquoten und vielem mehr.

Als Familienpolitikerin werde ich mich dafür einsetzen, diesem Gesetzentwurf der Ampel ein Gesellschaftsbild gegenüberzustellen, das statt identitätspolitischer Spaltung auf sozialen Zusammenhalt setzt.

Debatte zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Am Donnerstag habe ich im Plenum eine Rede zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen gesprochen. Denn vor allem häusliche Gewalt gehört vielerorts weiterhin zum Alltag, und auch in Deutschland ist jede dritte Frau betroffen!

Ich habe einen Aspekt in die Diskussion eingebracht, der leider oft nur am Rande erwähnt wird: In Deutschland wird Gewalt gegen Frauen zum größten Teil im häuslichen Umfeld ausgeübt. Dadurch sind häufig nicht nur Frauen betroffen, sondern auch die Familien und Kinder werden zu weiteren Opfern. Wenn Kinder und Jugendliche diese Gewaltausübung mitansehen müssen oder sogar unmittelbar betroffen sind, begleiten sie diese körperlichen und seelischen Grausamkeiten oft ein Leben lang.

Der aktive Kampf gegen Gewalt an Frauen ist deshalb auch ein Beitrag zu mehr Kinderschutz. Indem wir unseren Kindern vorleben, dass Gewalt gegen Frauen in unserer Gesellschaft nirgendwo und unter keinen Umständen toleriert wird, sind wir ihnen ein Vorbild und stärken ihre Werte. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass diese Null-Toleranz in ihrem Leben zur Selbstverständlichkeit werden kann. 

Meine Rede finden Sie hier.

Antrag „Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken“

Deutschland ist ein Hochsteuerland. Nur in Belgien ist die Abgabenlast unter den Industrieländern höher als bei uns! Das hat schwerwiegende Folgen – nicht nur für die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen, sondern auch für die Kaufkraft der Menschen in Deutschland. Gerade in Zeiten hoher Inflation muss die Bundesregierung daher für Entlastung sorgen.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben diese Woche unseren Antrag „Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken“ in erster Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Darin fordern wir: Die arbeitende Mitte muss durch Senkung der Steuerbelastung gestärkt werden! Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld um 12 Prozent anzuheben. Außerdem sollte die Ampel die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinführen.

Die Ampel-Politik hat die Arbeitsanreize für einkommensschwächere Familien deutlich reduziert. Das führt die Erhöhung des Bürgergeldes um 12 Prozent deutlich vor Augen. Wir müssen dringend gegensteuern: Für die arbeitende Bevölkerung und für die wirtschaftliche Zukunft dieses Landes!

Ampel beschließt Elterngeld-Kürzung

Im Rahmen der Bereinigungssitzung haben die Ampel-Parteien am Donnerstagabend Kürzungen im Etat von Bundesfamilienministerin Lisa Paus beschlossen. Im Mittelpunkt steht das Elterngeld, das ich als CDU/CSU-Berichterstatterin im Familienausschuss betreue. Das Elterngeld wird ab April 2024 für Paare mit einem zu versteuernden Einkommen von über 200.000 Euro gestrichen, ab April 2025 sinkt die Einkommensgrenze weiter auf 175.000 Euro. Statt bislang drei Monate dürfen Eltern künftig nur noch einen Monat gemeinsam Elternzeit nehmen.

Auch wenn die Kürzungen hinter den schlimmsten Erwartungen zurückbleiben: Das ist ein herber Schlag für die Familien in diesem Land! Nicht nur finanziell, sondern auch gleichstellungspolitisch. Denn unter den „Besserverdienern“ sind die Einkommen der Männer im Schnitt fast doppelt so hoch wie die der Frauen, und durch die Elterngeld-Kürzung wird die finanzielle Abhängigkeit der Frauen von ihrem Partner weiter verstärkt. Von familienpolitischem Fortschritt ist in dieser selbsternannten “Fortschrittskoalition” jedenfalls nichts zu erkennen.

Nach einer Doppelsitzungswoche in Berlin geht es heute wieder zurück in die Heimat, wo mich nach einer kurzen Verschnaufpause viele Termine und Begegnungen erwarten! Unter anderem stehe ich mit der jüdischen Gemeinde in Bad Segeberg im Austausch, der ich nach den schrecklichen Angriffen des 7. Oktober meine aktive Unterstützung angeboten habe. Die nächste Sitzungswoche beginnt am 27. November. Für weitere Entwicklungen schauen Sie gerne auf meiner Facebook-Seite oder meiner Webseite vorbei!

Herzliche Grüße

Ihre Melanie Bernstein