Das Leben des Menschen hat für mich oberste Priorität!

Der Suizid ist ein unumkehrbarer Akt. Deshalb muss die Regelung einer so zentralen ethischen und gesellschaftlichen Frage - buchstäblich eine Frage von Leben und Tod - sehr sorgfältig abgewogen und auf ihre weitreichenden Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft geprüft werden.

Es gibt Fälle, in denen ein selbstbestimmtes Ausscheiden aus dem Leben der Unterstützung bedarf. Zum Beispiel dann, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage ist. Eine weitgehende Freigabe des assistierten Suizids halte ich jedoch für den falschen Weg.

Stattdessen setze ich mich für die Förderung der Palliativmedizin ein, um Menschen auf ihrem Leidensweg zu begleiten und ihnen ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Dazu braucht es mehr Hospiz- und Palliativangebote - auch und gerade in ländlichen Regionen. Das hat auch mein Austausch mit Psychotherapeuten und Kirchenvertretern deutlich gemacht.

Der Gesetzgeber sollte die richtigen Prioritäten setzen und die Suizidprävention stärker als bisher fördern. Es kann nicht sein, dass manche Patienten heute bis zu einem Jahr auf einen Therapieplatz warten müssen, nach der geplanten Neuregelung aber schon nach wenigen Wochen tödliche Medikamente erhalten sollen!

Wir müssen den ersten Schritt vor dem zweiten denken und die psychotherapeutische Versorgung stärken, damit Menschen in seelischer Not schnell geholfen werden kann. Dafür sollten wir uns einsetzen und nicht für vorschnelle Debatten über den assistierten Suizid. Das Leben des Menschen muss für Staat und Gesellschaft weiterhin oberste Priorität haben.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2020 das strafrechtliche Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben hat, sollen die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe diese wichtige ethische Frage neu regeln. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden über diese Anträge ohne Fraktionszwang abstimmen. Aus meiner Sicht ist die Debatte um den assistierten Suizid aber noch nicht entscheidungsreif.  

Ich bin für eine klare Abgrenzung zwischen den Fällen, in denen ein schwer leidender Mensch aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden, und den Fällen, in denen Therapie und Prävention zu einem anderen, besseren Ergebnis führen können.

Aus meiner Sicht trägt keiner der vorliegenden Entwürfe dieser Abgrenzung hinreichend Rechnung. Deshalb werde ich sie aus persönlicher Überzeugung ablehnen.