Am 16. Mai 2024 wird der Deutsche Bundestag in erster Lesung das „Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ beraten. Der Entwurf der Regierungsfraktionen sieht u.a. die Erhöhung des aktuell geltenden Grenzwertes im Straßenverkehr von 1,0 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) auf 3,5ng pro Milliliter Blutserum vor. Dazu Melanie Bernstein (CDU), Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte und zuständige Berichterstatterin der Unionsfraktion im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
„Cannabis-Legalisierung hin oder her: Das Fahren unter Cannabis-Einfluss muss verboten bleiben! Mit der Erhöhung des THC-Grenzwerts verharmlost die Ampel das Risiko von Cannabis am Steuer und nimmt die Gefährdung der Verkehrssicherheit in Kauf. Außerdem widerspricht dieser Schritt dem Ziel der „Vision Zero“ – keine Todesopfer oder Schwerverletzte im Straßenverkehr – zu dem sich die Regierungsfraktionen verpflichtet haben. Denn es ist wissenschaftlich belegt, dass der Cannabiskonsum das Unfallrisiko im Straßenverkehr erhöht.
Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen uns in unserem Antrag für die „Vision Zero“ und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr ein. Wir plädieren für die Beibehaltung des generellen Fahrverbots für Cannabiskonsumenten sowie der bestehenden Überwachungspraxis. Die Bundesregierung darf die Interessen der Cannabiskonsumenten nicht über den Schutz aller Verkehrsteilnehmer stellen!“