Pressemitteilung: Selbstbestimmungsgesetz vor Verabschiedung im Deutschen Bundestag

Bernstein: „Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel ist ein Sicherheitsrisiko und eine Gefahr für Kinder und Jugendliche!“

Der Deutsche Bundestag wird am Freitag über das von der Ampel-Bundesregierung eingebrachte Selbstbestimmungsgesetz abschließend beraten. Das Gesetz soll künftig über 14-Jährigen ermöglichen, einmal jährlich eine Änderung des Geschlechtseintrags per Sprechakt beim Standesamt vorzunehmen. Kritiker warnen vor Gefahren insbesondere für Minderjährige und befürchten aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen ernste Sicherheitsrisiken. Dazu Melanie Bernstein (CDU), Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Für mich ist klar, dass das aktuelle Transsexuellengesetz dringend einer Novellierung bedarf. Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben in Würde und Selbstbestimmung, die aktuelle Regelung ist für Betroffene eine sehr belastende Situation. Hier muss der Gesetzgeber handeln! Wir brauchen eine Lösung, die den Betroffenen mehr Unterstützung und gesellschaftliche Akzeptanz verschafft. Doch mit diesem Gesetz geht die Ampel deutlich zu weit. Denn Geschlecht ist kein „soziales Konstrukt“, sondern Realität, und das sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ hätte schwerwiegende Folgen: Für die Betroffenen selbst – denn gerade Minderjährige sollten nicht mit solchen einschneidenden Lebensfragen allein gelassen werden – und für Frauen, die sich um Missbrauchsmöglichkeiten in geschützten Räumen sorgen. Diese Sorgen kommen in der politischen Debatte aus meiner Sicht zu kurz, man muss sie ernst nehmen. Laut vorgelegtem Gesetzentwurf soll in Zukunft eine einfache persönliche Erklärung ausreichen, dass Betroffene beraten wurden, ein Nachweis ist nicht nötig. Gerade für Kinder und Jugendliche halte ich eine gute fachlich qualifizierte Beratung für dringend erforderlich!

Nicht nur der Kinder- und Minderjährigenschutz wird sträflich missachtet, die Ampel schafft mit dem Selbstbestimmungsgesetz aus meiner Sicht ein echtes Sicherheitsrisiko. Ab November wird es möglich sein, seine Identität mit einer einfachen Erklärung vor dem Standesamt zu ändern – eine Meldung an die Sicherheitsbehörden entfällt. Vom Standesamt aus erfolgt keinerlei Abgleich mit anderen Datenbeständen, um einen Missbrauch auszuschließen. Mit einem neu ausgestellten Pass wird es Personen dann folglich möglich sein, an deutschen Flughäfen auszureisen, auch wenn diese bereits auf Fahndungslisten geführt werden.“