Pressemitteilung: Deutscher Bundestag beschließt Krankenhausreform

Melanie Bernstein: „Wir brauchen eine Reform, welche die Krankenhausversorgung im ländlichen Raum stärker berücksichtigt!“

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober 2024 mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Dazu erklärt Melanie Bernstein (CDU), Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte und Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Segeberg:

„Die Krankenhausreform der Ampel ist nichts anderes als ein gefährlicher Blindflug. Kein Abgeordneter, der heute für dieses Gesetz gestimmt hat, kann konkret sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis auswirken wird. Gerade in ländlichen Regionen mit geringerer Versorgungsdichte ist das ein großes Problem.

Die Reform der Ampel berücksichtigt zudem nicht ausreichend die Interessen von Ländern und Kommunen und wurde phasenweise komplett an den 16 Bundesländern vorbei erarbeitet, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind. Auch die Hauptbetroffenen des Vorhabens, die gut 1.800 Kliniken in Deutschland, hat die Ampel beharrlich ignoriert. Uns als Opposition hat die Ampel in den entscheidenden Tagen der Beratungen wichtige Informationen zur Auswirkungsanalyse sogar absichtlich vorenthalten – einem solchen Umgang im Parlament und mit den Ländern können wir als Unionsfraktion nicht zustimmen!

Für uns ist klar: Eine zukünftige Krankenhausstruktur muss die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden. Die Reform wird erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten, bis dahin drohen weitere Klinik-Insolvenzen. Ein von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschaltgesetz, um diesen kritischen Zeitraum zu überbrücken, wurde von den Ampel-Fraktionen abgelehnt.

Wir als Unionsfraktion fordern insbesondere eine regionalisierte Bedarfs- und Auswirkungsanalyse, eine auskömmliche Brückenfinanzierung des Bundes für die Krankenhausfinanzierung sowie die im Grundgesetz vorgesehene – und darüber hinaus sinnvolle – Beteiligung der Bundesländer. Wir brauchen eine wirksame Reform, welche die Interessen der Länder und die Krankenhausversorgung im ländlichen Raum stärker berücksichtigt!“