Pressemitteilung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform 2023

Melanie Bernstein: „Die Erststimme muss wieder gestärkt werden!“

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juli 2024 die Wahlrechtsreform der Ampel von 2023 in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Demnach ist die Beibehaltung der Fünf-Prozent-Hürde in ihrer jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Unter anderem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte gegen die Wahlrechtsreform der Regierungskoalition Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dazu erklärt Melanie Bernstein (CDU), Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte und Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Segeberg: „Die Ampel verstößt mit ihrer Wahlrechtsreform klar gegen das Grundgesetz. Demnach würde die geplante Streichung der Grundmandatsklausel – wonach eine Partei mit weniger als fünf Prozent der Wählerstimmen in den Deutschen Bundestag einzieht, wenn sie mindestens drei Wahlkreise direkt gewinnt – den Grundsatz der Wahlgleichheit beeinträchtigen. Das ist eine gute Nachricht für unsere Demokratie und sendet ein klares Signal an die Ampel: Der Versuch, politische Konkurrenten mit Hilfe des Wahlrechts zu schwächen, ist gescheitert.


Nach dem Willen der Koalition hätten künftig Parteien, die bundesweit an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, keine Chance, in den Deutschen Bundestag einzuziehen – egal, wie viele Direktmandate sie gewinnen. So hätte zum Beispiel die CSU alle Wahlkreise in Bayern gewinnen können und wäre bei einem bundesweiten Wahlergebnis von unter fünf Prozent trotzdem nicht in den Bundestag eingezogen. Dieser absurden Ampel-Regelung hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil eine deutliche Absage erteilt.


Doch trotz dieses Teilerfolgs bleibt klar: Das Wahlkreismandat wird nach dem Ampel-Wahlrecht entwertet. Ich finde es völlig undemokratisch und den Wählerinnen und Wählern nicht erklärbar, dass künftig selbst Kandidaten mit den meisten Erststimmen in einem Wahlkreis nicht zwangsläufig in den Bundestag einziehen. Eine solche Regelung birgt die Gefahr einer niedrigen Wahlbeteiligung, denn wenn direkt gewählte Kandidaten scheitern, werden viele Wähler am Gewicht ihrer Erststimme zweifeln. Die Erststimme muss wieder gestärkt werden!


Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion stehen noch vor der Bundestagswahl für eine umfassende Änderung des Wahlrechts zur Verfügung, die beide Ziele erreicht: die Verkleinerung des Deutschen Bundestages auf rund 600 Mandate und die Wahrnehmung der gewonnen Wahlkreismandate ohne weitere Bedingungen. Wenn die Ampel nicht zur Zusammenarbeit bereit ist, muss das Wahlrecht in der nächsten Wahlperiode erneut geändert werden.“