Tierschutz nur mit Tierärzten!

Dieses Gesetz hat nicht nur einen sperrigen Namen, sondern stellt Tierärzte im ganzen Land vor massive Herausforderungen: das „Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften“.

Dieses Ampel-Vorhaben sieht seit Januar 2023 eine massive Ausweitung der tierärztlichen Datenerfassung über die Vergabe von Antibiotika an Nutztiere vor. Rinder, Schweine, Hühner und Puten sind ab sofort betroffen, ab 2029 sogar Pferde, Hunde und Katzen.

Was vielleicht nach einer guten Sache klingt, bringt aus Sicht vieler Tierärzte einen zweifelhaften Nutzen, vor allem aber einen riesigen Bürokratieaufwand und große Rechtsunsicherheit.

Tatsächlich schießt die Ampel weit über das Ziel hinaus und hat geltendes EU-Recht mit diesem Vorhaben auf absurde Weise übererfüllt. Damit setzt die Bundesregierung gerade diejenigen unter Druck, denen wir für Tierwohl und Tierschutz am meisten verdanken.

Um diesen gravierenden Missstand zu korrigieren, haben Tierärzte Ende Februar eine Petition in Umlauf gebracht. Ich werde als Mitglied im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Berichterstattung zu diesem Anliegen beantragen, um gegen das Ampel-Gesetz Stellung zu beziehen und den Tierarzneimittelschutz mit und nicht gegen die Tierärzte zu gestalten.

In den vergangenen Wochen habe ich mich intensiv mit Tierärzten und Tierhaltern ausgetauscht. Ihre Forderung ist einfach: Die Ampel soll das Tierarzneimittelgesetz auf geltendes EU-Recht zurückführen und alle weitergehenden bürokratischen Anforderungen zurücknehmen.

Nur so können sich die Tierärzte wieder auf ihre eigentliche Rolle konzentrieren und Tierwohl und Tierschutz effektiv voranbringen.